Das Gesundheitsministerium, die Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten des Innenministeriums (NVIGM) hat im Rahmen des gemeinsam mit dem türkischen Statistikinstitut (TUIK) entwickelten Projekts die Registrierung, Registrierung und Weitergabe von Todesfällen in die elektronische Umgebung durchgeführt.
So erfasst der Arzt bei Feststellung eines Todesfalls den Fall im Todesmeldesystem (ÖBS). Anschließend wird der Bericht sofort in elektronischer Umgebung an die zuständigen Institutionen weitergegeben und die Registrierungsverfahren werden durchgeführt.
3 Millionen Datensätze einzeln archiviert
Mit der Einführung des Systems in der Türkei, wo jährlich etwa 450.000 Todesfälle auftreten, wurde innerhalb des Ministeriums ein Archiv geschaffen, in dem die Todesmuster und Todesursachen von etwa 3 Millionen Bürgern elektronisch erfasst wurden.
Das Todesmeldesystem, das ungefähr 200.000 Benutzer hat, arbeitet in Integration mit allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, Gemeinden und gerichtsmedizinischen Einrichtungen, die Gesundheitsdienste anbieten.
Umsetzung in 6 Provinzen gestartet
Als Ergebnis der mit der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten durchgeführten Studien wurde in den Provinzen Ankara, İzmir, Bursa, Rize, Kırıkkale und Konya mit der elektronischen Registrierung der Sterberegister begonnen.
Auf diese Weise wurde die elektronische Registrierung von 16.000 Dokumenten durchgeführt und die Bestattung der Bürger erleichtert.
Der Registrierungsprozess wird per SMS übermittelt.
Die Angehörigen der Verstorbenen werden per SMS benachrichtigt, dass die Todesregistrierung abgeschlossen ist. Bürger müssen also nicht zu den Standesämtern gehen.
Der Registrierungsprozess wird ab dem nächsten Jahr auf die gesamte Türkei ausgeweitet.