Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2018 und wo bekommt man es?

Zur Höhe der Mutterschaftshilfe im Jahr 2018 hat das Ministerium noch keine offizielle Stellungnahme abgegeben. Derzeit bietet der Staat für jedes geborene Kind drei verschiedene Unterstützungen an. Mutterschaftsgeld von 300 TL bis 600 TL und Milchgeld von 149 TL.

300 TL für ihr erstes Kind

400 TL für ihr zweites Kind,

600 TL für ihr drittes und weitere Kinder

Diese Beträge können durch gemeinsamen Beschluss des Ministeriums für Familie und Soziales und des Finanzministeriums erhöht werden.

Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsgeld

Für das Milchgeld muss die gebärende Person oder ihr Ehegatte SSK oder Bağ-Kur sein und mindestens 120 Tage lang eine Prämie gezahlt haben.

Die Frau erhält 300 TL für das erste Kind, das nach dem 15. Mai 2015 geboren wurde, 400 TL für das zweite Kind und 600 TL für das dritte Kind.

Wer kann Mutterschaftsgeld beziehen?

Türkische Staatsbürger und Inhaber einer Blauen Karte können Mutterschaftsgeld beziehen. Es besteht die Möglichkeit, Mutterschaftsgeld zu beziehen, wenn die Mutter oder der Vater oder beide türkische Staatsbürger sind. Mutterschaftsgeld kann daher nur bezogen werden, wenn die Mutter türkischer Staatsbürger ist und nur der Vater türkischer Staatsbürger ist.

Wo kann man Mutterschaftsgeld beantragen?

Anträge auf Unterstützung werden an die TL-Direktionen des Ministeriums für Familie und Sozialpolitik, die Direktionen für Sozialdienste und an die Stiftungen für Sozialhilfe und Solidarität in den Gebäuden des Bezirksgouverneurs gestellt. Bei der Beantragung müssen Sie die Geburtsurkunde des Neugeborenen mitführen.

Wenn die Mutter oder der Vater die TR-ID-Nummer des Kindes wünscht, können sie sich auch über die Website des Familienministeriums bewerben.

Wie wird das Mutterschaftsgeld gezahlt?

Nach Ihrem Antrag wird das an Sie zu leistende Hilfsgeld auf Ihren Namen bei der PTT hinterlegt. Dieses Geld liegt direkt auf dem Vor- und Nachnamen der Mutter. Und nur Mama kann es ziehen.

Wo kann ich eine Mutterschaftsgeldanfrage stellen?

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld kann per E-Government in Frage gestellt werden.

Ist das Mutterschaftsgeld abzugsfähig?

Das Mutterschaftsgeld unterliegt keinem Steuerabzug und kann nicht gepfändet werden. Wenn die Person, die Mutterschaftsgeld bezieht, Schulden hat, kann daher kein Pfandrecht auf das Mutterschaftsgeld erhoben werden. (UAV)

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